Die
Mandelzweig-Stiftung dient folgenden Zwecken:
1. der Entwicklungshilfe,
2. der Völkerverständigung,
3. der Gesundheitspflege,
4. der Jugend- und Altenhilfe,
5. der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege,
6. Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene,
Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Katastrophenopfer
einschließlich der Errichtung von Ehrenmalen und Gedenkstätten; Förderung
des Suchdienstes für Vermisste,
7. mildtätige Zwecke.
|
Der Hauptteil des Stiftungsvermögens liegt in Anteilen bei Oikocredit/Ökumenische Entwicklungsgenossenschaft in Amersfoort/Niederlande,
die in Deutschland von länderspezifischen Förderkreisen e. V. verwaltet
werden.
Siehe auch: www.oikocredit.org/de
Die Satzungsänderung (Stiftungszweck) wurde am 10.03.2005
von der Bezirksregierung Detmold auf Antrag genehmigt. |